Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Trinkgeld buchhalterisch behandeln
Direktes Trinkgeld an einzelne Mitarbeiter geht nicht durch die Buchhaltung. Pool-Trinkgeld muss separat verbucht werden.
Trinkgeld in der Buchhaltung
Wie Trinkgeld in der Gastronomie verbucht wird, haengt davon ab, wer es bekommt. Drei Faelle:
Hinweis: dieser Ratgeber gibt buchhalterische Orientierung. Konkrete Faelle mit Steuerberater oder Lohnbuchhaltung besprechen.
Fall 1: Direktes Trinkgeld an Mitarbeiter
Wenn der Gast dem Server direkt Bargeld gibt (oder via Karten-Tip auf die Mitarbeiter-Karte):
- Geht NICHT durch die Buchhaltung
- KEINE Aufzeichnungspflicht des Betriebs
- Steuerfrei beim Empfaenger (Paragraf 3 Nr. 51 EStG)
- Keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungs-Beitraege
Praktisch heisst das: das Trinkgeld passiert "an der Buchhaltung vorbei". Der Mitarbeiter steckt es ein, der Betrieb hat damit nichts zu tun.
Fall 2: Pool-Trinkgeld
Wenn Trinkgeld gesammelt und nach Vereinbarung verteilt wird:
- Separates Konto in der Buchhaltung erfasst
- Verteilungsliste dokumentiert (wer wieviel)
- Beim Empfaenger ggf. weiterhin steuerfrei, wenn keine Arbeitgeber-Beteiligung
- Wenn Arbeitgeber Verteilung steuert: kritisch (BFH VI R 21/12, 2014)
Pool-Loesungen sind beliebt in Restaurants mit Team-Service (Koeche, Kueche, Garderobe profitieren auch). Aber sie sind buchhalterisch komplex.
Fall 3: Pflicht-Service-Charge auf der Rechnung
Bei automatischem Aufschlag (oft bei Gruppen ueber 6 Personen):
- Voll als Umsatz des Betriebs zu buchen
- Inkl. MwSt (19% in DE)
- Verteilung an Personal als Lohn (steuer- und sozialversicherungspflichtig)
- NICHT steuerfrei nach Paragraf 3 Nr. 51 EStG
Beispiel: 80 Euro Rechnung + 10% Service-Charge = 88 Euro. Davon 8 Euro Service-Charge sind Umsatz (inkl. MwSt). Wenn das Restaurant 6 Euro davon an den Server als Bonus zahlt, ist das voll Lohnabrechnung.
Kassen-TSE und Trinkgeld
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist in Kassensystemen seit 2020 Pflicht. Sie muss zwischen Erloes und Trinkgeld unterscheiden.
Auf dem Bon werden ausgewiesen:
- Rechnungsbetrag (Erloes)
- MwSt-Anteil
- Optional: Trinkgeld (separat, nicht im Erloes)
- Endbetrag
Bei direktem Trinkgeld (Bargeld auf Tisch) erscheint es nicht auf dem Bon. Bei Karten-Tip wird es protokolliert.
Wann das Finanzamt prueft
Bei Pruefung der Gastronomie schaut das Finanzamt:
- Pool-Verteilung dokumentiert? Wenn ja, ist die Steuerfreiheit oft anerkannt.
- Karten-Tip korrekt erfasst? Tip auf Karte muss in der TSE zwischen Umsatz und Trinkgeld unterscheidbar sein.
- Service-Charge separat verbucht? Wenn Service-Charge automatisch berechnet, muss es als Umsatz erfasst sein.
- Mitarbeiter-Plausibilitaet. Bei sehr hohem Trinkgeld pro Mitarbeiter kann das Finanzamt nachhaken (z. B. Manager mit 5.000 Euro/Monat Trinkgeld).
Empfehlung fuer Gastro-Betriebe
Drei Best Practices:
- Klare Trennung. Direktes Trinkgeld vs. Pool vs. Service-Charge sauber unterscheiden.
- Schriftliche Pool-Vereinbarung. Wenn ein Pool existiert, sollten alle Mitarbeiter zugestimmt haben. Dokumentation ist Pflicht.
- Steuerberater-Termin. Bei groesseren Betrieben (mehr als 5 Servicemitarbeiter) lohnt sich eine Abklaerung mit Steuerberater. 1-2 Stunden Beratung kann viel Aerger sparen.
Karten-Tip: das Problem
Wenn der Gast Trinkgeld via Karte gibt, landet das Geld erst auf dem Geschaeftskonto. Der Arbeitgeber muss es aktiv an die Mitarbeiter weitergeben.
Falle: bei Karten-Tip kann die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nr. 51 EStG kippen, weil das Trinkgeld nicht mehr "von Dritten direkt" kommt, sondern ueber den Arbeitgeber. Stand 2026 ist die BMF-Position dazu nicht 100% klar.
Empfehlung: Karten-Tip zeitnah (innerhalb des Monats) an Mitarbeiter weiterleiten und dokumentieren.
Quellen
- EStG Paragraf 3 Nr. 51 (Steuerfrei Trinkgeld)
- BFH VI R 21/12 (Pool-Trinkgeld, 2014)
- BMF-Schreiben zur TSE (2020)
Häufige Fragen