Autor
Eike-Christian Ramcke
Rechtliche Einordnung & Disclaimer trinkgeld-berechnen.de
Über
Eike-Christian Ramcke ist Geschaeftsfuehrer der AKARA Solutions GmbH und uebernimmt die rechtliche Einordnung der Ratgeber-Inhalte auf trinkgeld-berechnen.de. Er sorgt dafuer, dass arbeitsrechtliche und steuerliche Themen rund um Trinkgeld korrekt eingeordnet werden, ohne in Rechtsberatung abzurutschen. Er/Sie besitzt KEINE anwaltliche, steuerberatende oder reisefachliche Qualifikation. Die Inhalte sind redaktionelle Aufbereitung oeffentlicher Quellen und ersetzen keine Beratung.
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Ratgeber von Eike-Christian
4 BeiträgeSteuerfreies Trinkgeld: die Regelung
Persoenlich gegebenes Trinkgeld ist beim Empfaenger steuerfrei. Bei Pool-Verteilung oder Pflicht-Aufschlag gelten andere Regeln.
Trinkgeld buchhalterisch behandeln
Direktes Trinkgeld an einzelne Mitarbeiter geht nicht durch die Buchhaltung. Pool-Trinkgeld muss separat verbucht werden.
Trinkgeld in der Lohnabrechnung
Bei steuerfreiem Trinkgeld keine Auswirkung auf Lohnabrechnung. Bei Pflicht-Service-Charge volle Sozialversicherungspflicht.
Hat das Servicepersonal Anspruch auf Trinkgeld?
Trinkgeld ist Schenkung und freiwillig. Pflicht-Service-Charge ist Vertragsbestandteil und einklagbar.