Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Service Charge vs Trinkgeld
Service Charge ist Aufschlag des Restaurants, Trinkgeld geht direkt ans Personal. Bei "service compris" kein Extra-Tip noetig.
Zwei verschiedene Dinge
"Trinkgeld" und "Service-Charge" sind nicht dasselbe. Wer das verwechselt, zahlt im schlimmsten Fall doppelt.
| Trinkgeld (Tip) | Service Charge | |
|---|---|---|
| Pflicht? | Freiwillig | Auf Rechnung, oft Pflicht |
| Hoehe | 5-22% nach Land | 10-20% fester Aufschlag |
| Empfaenger | Servicepersonal direkt | Arbeitgeber, dann Verteilung |
| Steuer | Steuerfrei (Paragraf 3 Nr. 51 EStG) | Voll Lohnsteuer + SV |
| Verhandelbar? | Voellig (Hoehe selbst gewaehlt) | In DE meist nicht, in UK ja |
Wann gibt es Service Charge?
Service Charge ist verbreitet in:
- UK und Irland - "discretionary service charge" 10-15%, meist auf der Rechnung
- Frankreich und Italien - "service compris" / "servizio incluso" - bereits inkludiert
- Singapur und Hongkong - 10% Service-Charge meist auf der Rechnung
- Brasilien - 10% in der Rechnung, gilt als ueblich
- Gruppen ab 6 Personen - in vielen Laendern automatisch 12-18%
Service compris - was es genau heisst
"Service compris" auf einer franzoesischen Rechnung bedeutet wortlich "Service ist inkludiert". Der Aufschlag (meist 15%) ist Teil des Preises auf der Speisekarte und der Rechnung.
Praktisch heisst das: keine extra Aufrundung noetig. Wer trotzdem 5-10% extra gibt, signalisiert besondere Zufriedenheit.
Discretionary service charge in UK
In britischen Restaurants steht oft "Service charge 12.5% included for groups, discretionary for others". Der Aufschlag kann theoretisch abgelehnt werden, in der Praxis aber selten.
Bei Ablehnung muss man hoeflich am Server kommunizieren: "Could you remove the service charge?". Bei sehr schlechtem Service akzeptabel, sonst sozial unangenehm.
Doppelte Belastung vermeiden
Worauf zu achten ist:
- Rechnung lesen, ob Service-Charge schon enthalten
- Wenn ja, in DE/EU kein extra Trinkgeld noetig
- Wenn ja, in USA trotzdem 5-10% extra ueblich (Personal bekommt von Service-Charge oft nichts)
Steuerlicher Unterschied
Trinkgeld ist nach Paragraf 3 Nr. 51 EStG steuerfrei beim Empfaenger. Servicemitarbeiter muessen es nicht in der Lohnsteuer angeben.
Service-Charge ist steuerpflichtig, da es Umsatz des Restaurants ist. Bei Verteilung an Mitarbeiter laeuft es ueber die normale Lohnabrechnung.
Was bei doppelter Zahlung passieren kann
Wer Service-Charge plus Trinkgeld zahlt, finanziert das Restaurant grosszuegig - der Server bekommt aber nur einen Teil. In der Praxis riet die Verbraucherzentrale: pruefen ob Service-Charge schon drauf, dann nur kleine Aufrundung.
Quellen
- UStG § 3b (Steuerfreie Zuschlaege)
- EStG § 3 Nr. 51 (Steuerfrei Trinkgeld)
- Steuerfreies Trinkgeld
Häufige Fragen